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Mit Wirkung vom 06.03.2015 hat der Bundesrat die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G endgültig beschlossen. Danach sind alle Nicht-KMU verpflichtet, Energieaudits nach EN 16247-1 zu absolvieren.

Diese Verpflichtungen gilt auch für sogenannte “verbundene Unternehmen” oder “Partneruntenehmen”, gleich ob sich die Sitze der Unternehmen innerhalb – oder außerhalb der EU befinden.

Die Audits müssen bis zum 05.12.2015 durchgeführt werden und mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden.

Die frink BUSINESS GMBH empfiehlt Ihnen eine zeitnahe Planung des Energeiaudits, um die Frist im Dezember nicht zu überschreiten und das Risiko des kürzlich beschlossenen Bußgeldes (bis zu 50.000 € nach § 12 EDL-G) auszuschließen. Weitere Informationen haben wir Ihnen in der angehängten Präsentation zusammengestellt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Audit. Beantworten Sie uns hierfür einfach kurz per Rückmail die folgenden Fragen:

Anzahl Standorte innerhalb der EU:

Ansprechpartner/Kontaktdaten: (sofern vom Empfänger abweichend)

Was produzieren Sie/welche Dienstleistung bieten Sie an?

Anzahl Mitarbeiter

Anzahl der verschiedenen Energieträger
(z. B. Heizöl, Strom, Kohle, Kraftstoff…)

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Consulting: Energieberater im Mittelstand